Was braucht es dafür im
Umweltschutzgesetz (USG)?
Die Stossrichtung der USG-Revision im Rahmen der Pa. Iv. 20.433 wird von uns unterstützt. Sie bereitet den Weg, um die Kreislaufwirtschaft in der Schweiz umzusetzen. Die Effizienz des Gesamtsystems hängt aber massgeblich davon ab, wie die Wirtschaft eingebunden wird.
Die drei Pfeiler im revidierten Umweltschutzgesetz:
Mit der Pa. Iv. 20.433 können regulatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden, die starke Branchenlösungen begünstigen. Drei Pfeiler sind dafür zentral:
1. Kantonales Abfallmonopol:
Branchenlösungen fördern
Die Aufweichung des kantonalen Abfallmonopols so gestalten, dass Branchenorganisationen gefördert und nicht behindert werden.
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Was ist Eco-Modulation?Eco-Modulation ist die Möglichkeit, vorgezogene Finanzierungen so zu gestalten, dass das System sich ständig weiterentwickelt. Die Gebühren oder Beiträge werden dabei so ausgestaltet, dass besonders ressourcenschonende Produkte bevorzugt und ressourcenschädliche Produkte benachteiligt werden. Damit erhalten Unternehmen, welche Produkte in Umlauf bringen einen Anreiz, ihre Produkte immer besser zu gestalten.
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Warum ist Eco-Modulation wichtig?Es gibt nichts Teureres und Unsinnigeres im System, als nicht kreislauffähige Produkte. Man finanziert deren Sammlung, deren Transport, Sortierung und Entsorgung. Werden diese Produkte weniger, profitiert nicht nur das Portemonnaie, sondern auch die Umwelt.
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Art. 32abis – vorgezogene EntsorgungsgebührEco-Modulation als wichtiges Werkzeug, um Anreize und damit effizientere Systeme zu schaffen. Um das Potenzial der Kreislaufwirtschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette nutzen zu können, braucht es eine vorgezogene Entsorgungsgebühr. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Konsument:innen einen verursachergerechten Beitrag zur Sammlung und zur Verwertung ihrer Abfälle entrichten. Gemeinden, Unternehmen und private Organisationen, die sich an der Verwertungslösung beteiligen, werden über einen nachvollziehbaren Verteilschlüssel für ihre Aufwände entschädigt. Die vorgezogene Entsorgungsgebühr stellt indirekt sicher, dass Branchenlösungen gestärkt werden, da im Fall eines Marktversagens eingegriffen werden kann.
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Position AllianzArt. 32abis Abs. 2: «Der Bundesrat legt aufgrund der Entsorgungskosten den Mindest- und den Höchstbetrag der Gebühr fest. In diesem Rahmen bestimmt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Höhe der Gebühr. Dabei berücksichtigt es insbesondere die Umweltbilanz der zu entsorgenden Produkte.» Art. 32ater Abs. 1 lit. d: «die Kriterien für die Bemessung des vorgezogenen Recyclingbeitrags nachvollziehbar sind und insbesondere die Umweltbilanz der zu entsorgenden Produkte berücksichtigen; […]».
2. Vorgezogene Entsorgungsgebühr
mit Eco-Modulation
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Was ist Eco-Modulation?Eco-Modulation ist die Möglichkeit, vorgezogene Finanzierungen so zu gestalten, dass das System sich ständig weiterentwickelt. Die Gebühren oder Beiträge werden dabei so ausgestaltet, dass besonders ressourcenschonende Produkte bevorzugt und ressourcenschädliche Produkte benachteiligt werden. Damit erhalten Unternehmen, welche Produkte in Umlauf bringen einen Anreiz, ihre Produkte immer besser zu gestalten.
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Warum ist Eco-Modulation wichtig?Es gibt nichts Teureres und Unsinnigeres im System, als nicht kreislauffähige Produkte. Man finanziert deren Sammlung, deren Transport, Sortierung und Entsorgung. Werden diese Produkte weniger, profitiert nicht nur das Portemonnaie, sondern auch die Umwelt.
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Art. 32abis – vorgezogene EntsorgungsgebührEco-Modulation als wichtiges Werkzeug, um Anreize und damit effizientere Systeme zu schaffen. Um das Potenzial der Kreislaufwirtschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette nutzen zu können, braucht es eine vorgezogene Entsorgungsgebühr. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Konsument:innen einen verursachergerechten Beitrag zur Sammlung und zur Verwertung ihrer Abfälle entrichten. Gemeinden, Unternehmen und private Organisationen, die sich an der Verwertungslösung beteiligen, werden über einen nachvollziehbaren Verteilschlüssel für ihre Aufwände entschädigt. Die vorgezogene Entsorgungsgebühr stellt indirekt sicher, dass Branchenlösungen gestärkt werden, da im Fall eines Marktversagens eingegriffen werden kann.
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Position AllianzArt. 32abis Abs. 2: «Der Bundesrat legt aufgrund der Entsorgungskosten den Mindest- und den Höchstbetrag der Gebühr fest. In diesem Rahmen bestimmt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Höhe der Gebühr. Dabei berücksichtigt es insbesondere die Umweltbilanz der zu entsorgenden Produkte.» Art. 32ater Abs. 1 lit. d: «die Kriterien für die Bemessung des vorgezogenen Recyclingbeitrags nachvollziehbar sind und insbesondere die Umweltbilanz der zu entsorgenden Produkte berücksichtigen; […]».
Vorgezogene Entsorgungsgebühr mit Eco-Modulation als wichtiges Werkzeug, um Anreize und damit effizientere Systeme zu schaffen.
3. Insellösungen verhindern &
gleich lange Spiesse für alle
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Was ist Eco-Modulation?Eco-Modulation ist die Möglichkeit, vorgezogene Finanzierungen so zu gestalten, dass das System sich ständig weiterentwickelt. Die Gebühren oder Beiträge werden dabei so ausgestaltet, dass besonders ressourcenschonende Produkte bevorzugt und ressourcenschädliche Produkte benachteiligt werden. Damit erhalten Unternehmen, welche Produkte in Umlauf bringen einen Anreiz, ihre Produkte immer besser zu gestalten.
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Warum ist Eco-Modulation wichtig?Es gibt nichts Teureres und Unsinnigeres im System, als nicht kreislauffähige Produkte. Man finanziert deren Sammlung, deren Transport, Sortierung und Entsorgung. Werden diese Produkte weniger, profitiert nicht nur das Portemonnaie, sondern auch die Umwelt.
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Art. 32abis – vorgezogene EntsorgungsgebührEco-Modulation als wichtiges Werkzeug, um Anreize und damit effizientere Systeme zu schaffen. Um das Potenzial der Kreislaufwirtschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette nutzen zu können, braucht es eine vorgezogene Entsorgungsgebühr. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Konsument:innen einen verursachergerechten Beitrag zur Sammlung und zur Verwertung ihrer Abfälle entrichten. Gemeinden, Unternehmen und private Organisationen, die sich an der Verwertungslösung beteiligen, werden über einen nachvollziehbaren Verteilschlüssel für ihre Aufwände entschädigt. Die vorgezogene Entsorgungsgebühr stellt indirekt sicher, dass Branchenlösungen gestärkt werden, da im Fall eines Marktversagens eingegriffen werden kann.
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Position AllianzArt. 32abis Abs. 2: «Der Bundesrat legt aufgrund der Entsorgungskosten den Mindest- und den Höchstbetrag der Gebühr fest. In diesem Rahmen bestimmt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die Höhe der Gebühr. Dabei berücksichtigt es insbesondere die Umweltbilanz der zu entsorgenden Produkte.» Art. 32ater Abs. 1 lit. d: «die Kriterien für die Bemessung des vorgezogenen Recyclingbeitrags nachvollziehbar sind und insbesondere die Umweltbilanz der zu entsorgenden Produkte berücksichtigen; […]».
Mittels ambitionierter Sammelquoten sicherstellen, dass nicht auf Kosten von Konsument:innen und Umwelt nachgelagert finanzierte Insellösungen von einzelnen Markteilnehmern durchgefüttert werden, die den Erfolg des Gesamtsystems gefährden.
Checkbox für die angestrebte Schweizer Lösung
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Alle Menschen in der Schweiz haben Zugang zu einem Sammelsystem, bei dem alle recyclingfähigen Materialien gemäss einer einheitlichen Logik gekennzeichnet sind.
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Die Branchenorganisation hat den Überblick über sämtliche Materialflüsse und optimiert die Verwertungskette.
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Der Gewinn aus dem Verkauf an Recycling-Unternehmen wird für die Entschädigung der beteiligten Partner und zur Optimierung des Verwertungssystems verwendet.
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Dank der strengen Qualitätskriterien bei der Sammlung sind die gesammelten Wertstoffe auf dem europäischen Recyclingmarkt begehrt.
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Die zusätzlichen Aufwände von Städten und Gemeinden zum Einsammeln vom Restmüll können weiterhin über den Verkauf von speziell lizenzierten Restabfallsäcken erfolgen.
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Kein kompliziertes Swiss Finish, sondern eine harmonisierte Lösung mit der EU.